Senioren- und Bürgerzentrum Wesselburen

Projekt
Senioren- und Bürgerzentrum Wesselburen
Planende Kommune
Stadt Wesselburen
Vorhabenträger
NoRa Pflegehaus GmbH
Planungszeitraum
2016
Planungsziel
Schaffung eines Sondergebietes «Senioren- und Bürgerzentrum» mit den entsprechenden Baurechten zur Umsetzung des Vorhabens

Bauliche Nachverdichtung im Innenbereich ermöglichen Erhalt der historisch gewachsenen Baufluchten im Bereich des Marktplatzes

Der Bedarf nach seniorengerechten Wohnformen ist in den letzten Jahren stark gestiegen, insbesondere in den Zentralorten ist eine große Nachfrage zu verzeichnen. Dieser gestiegene Bedarf war der Anlass zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 20 und der damit verbundenen Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wesselburen. Der Wunsch der Stadt war es, gemeinsam mit der SUB Wesselburen e.G. als Vorhabenträger, ein genossenschaftliches Senioren- und Bürgerzentrum (SUB) im Zentrum der Stadt zu errichten.

Das Konzept des SUB sah verschiedene seniorengerechte Wohn- und Betreuungsformen vor. Neben seniorengerechten Servicewohnungen sollte auch eine betreute Wohnform in Form einer Seniorenwohngruppe geschaffen werden. Darüber hinaus war die Unterbringung einer Tagespflege für Senioren, sowie der Büros eines Pflegedienstes, geplant. Ziel des Konzeptes ist es, ein breit gefächertes Angebot für seniorengerechte Wohnformen und Betreuungsmöglichkeiten anzubieten.

Als Standort für das geplante SUB wurden Grundstücke direkt am Markt, im Zentrum der Stadt, vorgesehen. Auf diesen Grundstücken befanden sich vorher ein sanierungsbedürftiger Altbau sowie eine Brandruine.

Darüber hinaus bot das Plangebiet Verdichtungspotenziale im rückwärtigen Bereich. Die beiden Grundstücke liegen aus planungsrechtlicher Sicht im Innenbereich. Die baurechtlichen Möglichkeiten im Rahmen des § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) ließen eine Umsetzung des Vorhabens jedoch nicht zu. Um die Planungen realisieren zu können, mussten die notwendigen Baurechte mit Hilfe eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes geschaffen werden. Da es sich beim Plangebiet um Innenbereichsflächen handelte, wurde ein Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB aufgestellt.

Der Flächennutzungsplan wurde entsprechend der Inhalte des Bebauungsplanes berichtigt. Inhaltlich lag der Schwerpunkt des Verfahrens darauf, einen Neubau mit neuer Nutzung zu ermöglichen und diesen baulich in das historisch gewachsene Stadtgefüge zu integrieren. Um die neue Nutzung als Senioren- und Bürgerzentrum zu ermöglichen, wurde ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung - Senioren- und Bürgerzentrum festgesetzt. Die darin zulässigen Nutzungen wurden im Nutzungskatalog definiert. Hinsichtlich der baulichen Integration in die Bestandssituation, wurde darauf geachtet, die ursprünglich vorhandenen Baufluchten an der Marktseite und entlang der Österstraße aufzunehmen.

Zu diesem Zweck wurde an diesen beiden Seiten eine Baulinie festgesetzt. Die Festsetzung einer Baulinie führt dazu, dass entlang dieser Linie gebaut werden muss. An den übrigen Seiten wurde eine Baugrenze festgesetzt. Um eine Verdichtung des innerstädtischen Bereichs zu ermöglichen, wurde eine relativ hohe Grundflächenzahl von 0,60 festgesetzt. Außerdem wurde das Baufenster auch auf dahinterliegende Grundstücksteile ausgedehnt, um in diesem Bereich eine bauliche Verdichtung zu ermöglichen. Eine an die Umgebung angepasste Höhenentwicklung wurde durch die Festsetzung einer maximalen Bauhöhe von 12,0 m sichergestellt.