Photovoltaikfreiflächenanlage Grethweg

Projekt
Photovoltaikfreiflächenanlage Grethweg
Planende Kommune
Büsumer Deichhausen
Vorhabenträger
privater Vorhabenträger
Planungszeitraum
2019 - 2020
Planungsziel
Schaffung einer PV-Freiflächenanlage als Beitrag der Gemeinde zur Energiewende

Die Gemeinde Büsumer Deichhausen ist bemüht, einen substanziellen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Da aufgrund der räumlichen Gegebenheiten Bau und Betrieb von Windenergieanlagen innerhalb des Gemeindegebietes nicht möglich sind, entschied sich die Gemeinde nunmehr dafür, in Partnerschaft mit einem örtlichen privaten Vorhabenträger eine geeignete Fläche für den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage planungsrechtlich aufzubereiten. Hierfür kamen wirtschaftlich innerhalb des Gemeindegebietes, auf der Grundlage der seinerzeit geltenden Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (§ 48 Abs. 3 EEG 2017) ausschließlich Flächen beidseitig der Bahnstrecke Heide-Büsum in Frage.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Büsumer Deichhausen schuf die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Photovoltaikfreiflächenanlage Grethweg.

Das Anlagenkonzept basierte auf Photovoltaikmodulen mit einer Spitzenleistung von 750 kWp in der ersten Baustufe. Die Nennleistung eines einzelnen Moduls beträgt ca. 280 Watt. Um die angestrebte Leistung von 750 kWp zu erreichen, wurden somit ca. 2.680 Photovoltaikmodule benötigt.

Eine durchgeführte Standortbewertung kam zu dem Ergebnis, dass eine vergleichbare Fläche mit ähnlich günstigen Voraussetzungen im Gemeindegebiet Büsumer Deichhausen ansonsten nicht vorhanden ist.

Die Photovoltaikfreiflächenanlage konnte trotz der küstennahen Lage mit den sich daraus resultierenden naturschutzfachlichen und naturschutzrechtlichen Anforderungen in Einklang gebracht werden. Die Bewertung zeigte, dass das Plangebiet ein „mustergültiger Standort zur Errichtung einer PV-Freiflächenanlage“ ist.

Die Photovoltaikfreiflächenanlage wird über den Betriebszeitraum einer extensiven Nutzung zugeführt. In der Regel erfolgt diese durch eine Schaafbeweidung. Unter Beachtung der Brutzeiten von Vögeln ist auch eine Pflegemahd im späteren Jahresverlauf möglich. Insgesamt kommt es über den gesamten Betriebszeitraum der Photovoltaikanlage zu einer Aufwertung für Flora und Fauna im Vergleich zur ursprünglichen intensiv landwirtschaftlich genutzten Ackerbaufläche.

Grundsätzlich ist anzumerken, dass die geplante bauliche Ausführung der Photovoltaik-Freiflächenanlage einen vollständigen und schadlosen Rückbau ermöglicht. Die Fläche kann somit nach dem Ende der Betriebszeit ohne Einschränkungen erneut landwirtschaftlich genutzt werden.