Lighthouse Hotel & Spa

Projekt
Lighthouse Hotel & Spa
Planende Kommune
Gemeinde Büsum
Vorhabenträger
Lighthouse Hotel GmbH & Co. KG
Planungszeitraum
2015 - 2017
Planungsziel
Schaffung eines Sondergebietes "Hotel" mit den notwendigen Baurechten zur Umsetzung des Vorhabens

Abriss nicht mehr benötigter Bausubstanz und Neubau eines Hotels zur qualitativen Verbesserung des touristischen Angebotes

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 43 der Gemeinde Büsum schuf die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Hotel Lighthouse.

Die Hotelanlage verfügt über insgesamt 114 Zimmer und 3 Apartments und liefert einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Grundauslastung Büsums in den Nebensaisonzeiten. Das hochwertige Hotel ist dem Typ Lifestyle-Hotel, Design, Wellness zuzuordnen.  

Neben der Schaffung attraktiver Übernachtungsmöglichkeiten mit Meer- bzw. Hafenblick und den hiermit verknüpften Serviceangeboten ist auch eine qualitative Verbesserung des gastronomischen Angebotes Büsums durch die drei Gastronomiebetriebe innerhalb der Hotelanlage verknüpft. Durch die direkte unterirdische Anbindung des Lighthouse an das vorhandene Schwimmbad Piraten-Meer verspricht sich die Gemeinde Büsum eine erhebliche Umsatzsteigerung des Bades

Letztlich erfolgt eine erhebliche Aufwertung des maritimen Ambientes Büsums rund um den historischen Büsumer Museumshafen.

Grundsätzlich kritisch setzte sich die Gemeinde Büsum während der Planungsphase mit dem vorgesehenen Bauvolumen auseinander. Vor der Umsetzung des Hotelprojektes befand sich das leerstehende Kurmittelhaus / Vitamaris auf der Fläche. Dieser Gebäudeleerstand prägte den Bereich nachhaltig negativ; ein ersatzloser Rückbau des Gebäudebestandes war jedoch für die Gemeinde wirtschaftlich nicht möglich, da die Untergeschosse Bestandteile der Deichsicherung darstellten.

Nur die bauliche Umnutzung des Gesamtbereiches unter ständiger Gewährleistung der Deichsicherheit ließ eine neue strukturelle Ausrichtung der Fläche zwischen dem Museumshafen und der Strandpromenade zu.

Da durch die alternativlosen Deichsicherungsmaßnahmen hohe bauliche Fix-Kosten bestanden war zur Darstellung der Wirtschaftlichkeit einer Nachnutzung eine vergleichbar intensive Ausnutzung der Fläche erforderlich.

In der Konsequenz wog die Gemeinde zwischen dem seinerzeitigen Gebäudeleerstand und den hieraus resultierenden negativen Auswirkungen auf den touristischen Hotspot Museumshafen / Ankerplatz und dem Hotel-Projekt mit einer max. Höhe von 23,65 NHN zur Unterbringung der aus wirtschaftlichen Gründen erforderlichen Zimmerzahl ab.

Das Ergebnis dieser Abwägung fiel eindeutig zu Gunsten des Hotel-Projekts aus. Der Baukörper zeichnet sich dadurch aus, dass er durch die Aufteilung der Anlage in eine „Gebäudereihe“ entlang des Hafens und des „Hotelbaukörpers“ auf der Deichebene eine starke Kleinteiligkeit sowie eine Vielzahl ortstypischer Merkmale aufweist wie beispielsweise die für Büsum typischen „Kniestockhäuser“, eine für Büsum typische Material- und Farbauswahl sowie die Verwendung geneigter Dächer.

Positiv ist zu bewerten, dass es nunmehr möglich ist als Fußgänger um den „Hotelbaukörper“ auf der Deichebene herumgehen zu können und sich somit eine zusätzliche „Flaniermeile“ mit vielfältigen Blickbezügen zum Hafen ergibt.